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Instrumente der Außenwirtschaftsförderung

Die CDU spricht sich dafür aus, dass die Politik die Außenwirtschaftsbeziehungen von deutschen Unternehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach besten Kräften unterstützt. Dies kann durch außenwirtschaftliche Beratung geschehen, sowie auch in bestimmten Teilbreichen mit Finanzierungshilfen und Ausfallbürgschaften (Hermes-Bürgschaften). Besonders die mittelständische Wirtschaft wird durch diese Angebote auf den internationalen Märkten wirkungsvoll unterstützt.

Bewährte Träger der Außenwirtschaftsförderung sind die so genannten drei Säulen: Botschaften, Außenhandelskammern und die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Diese drei Institutionen arbeiten eng zusammen und werden in starkem Maße zur Darstellung und Werbung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Ausland genutzt.

Des Weiteren gehört zu den wichtigen Außenhandelsinstrumenten die Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen. Diese Plattform bietet hervorragende Möglichkeiten, bei der ausländischen Wirtschaft für deutsche Produkte und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu werben.

Deutsche Unternehmen können durch die Politik auch mit Delegationsreisen mit wirtschaftlichen Schwerpunkt unterstützt werden. Hierbei werden wirtschaftliche Kooperationen und Werbung auf höchsten politischen Ebenen ver- und ausgehandelt.

Die Bundespolitik kann und muss den Handel mit Entwicklungsländern und den „jungen“ Demokratien Mittel- und Osteuropas unterstützen, allesamt wachsende Volkswirtschaften, z.B. über das Instrument der Exportkreditversicherung oder die so genannten Hermes-Versicherungen, aber auch über Investitionsförderungen und ähnliches.

Die CDU fordert von der Bundesregierung, dass sie die vorhandenen Möglichkeiten und Instrumente der Außenwirtschaftsförderung im Interesse der deutschen Wirtschaft, und damit im Interesse unseres Landes, vollständig ausnutzt.


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 © Erich G. Fritz MdB