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Seit dem 01.01.1995 führt die WTO (World Trade Organisation) das GATT-Übereinkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) als dessen organisatorische Nachfolgerin fort, das im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf am 30.10.1947 von 23 Staaten geschlossen wurde. 124 Mitgliedstaaten ("contracting parties") unterzeichneten dazu am 15.04.1994 in Marrakesch das WTO-Abkommen.

Als einzige international anerkannte Vertragsinstitution legt die WTO die Regeln im Welthandel fest und schlichtet bei Streitigkeiten über deren Anwendung. Wesentliches Ziel der WTO ist der möglichst umfassende Abbau aller Hemmnisse, die den weltweiten Handelsverkehr behindern. Sie ist das wichtigste Koordinierungsforum für Probleme des internationalen Handels sowie der Liberalisierung bei Dienstleistungen und des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Dazu sollen Regelungen nach folgenden Prinzipien instrumentalisiert werden:

  1. Meistbegünstigung: Alle handelspolitische Zugeständnisse, die sich zwei Mitgliedstaaten untereinander einräumen, gelten auch automatisch gegenüber den übrigen Mitgliedsstaaten.
  2. Reziprozitätsprinzip: Die Handelseinrichtungen sollen gegenseitig gelten.
  3. Inländerbehandlung: Nach der Einfuhr sind die aus WTO-Ländern stammenden Waren wie inländische zu behandeln.
  4. Nichtdiskriminierung: Es dürfen keine Sonderzölle o.ä. gegenüber bestimmten Ländern aus politischen oder anderen Gründen eingeführt werden.
  5. Liberalisierung: Alle Handelsschranken sollen generell abgebaut werden.
  6. Kontingentierungs-Verbot: Die einheimische Produktion darf nicht durch mengenmäßige Begrenzungen der Ein- und Ausfuhr geschützt werden.
  7. Verbot erschwerten oder verbotenen Handels (Exportbeschränkungen, Importverbote)
  8. Verbot nicht-tarifärer Handelshemmnisse: z.B. durch Exporthilfen, (Ausfuhr-subventionen, Preisstützungen), Dumping (willkürliche Anti-Dumping-Maßnahmen) und andere protektionistische Maßnahmen.

Zur Streitschlichtung werden jeweils Panels (Schiedsgerichte, mit einer Berufungsinstanz-Dispute Settlement Body) eingerichtet, deren Schiedssprüche die Mitglieder verpflichten und zur Durchsetzung auch von Sanktionen (z.B. Strafzölle) autorisieren.

Der WTO gehören derzeit 158 Länder an. Als jüngste Mitglieder sind 2012 Russland, Montenegro, Samoa und Vanuatu beigetreten. Die wenigstens alle zwei Jahre an wechselnden Orten tagende Vollversammlung (Ministerkonferenz) ist oberstes Entscheidungsorgan der WTO. Die erste Ministerkonferenz der WTO fand 1996 in Singapur, die zweite 1998 in Genf und die dritte 1999 in Seattle statt. Die Leitung der WTO obliegt einem Generalsekretär, der von der Ministerkonferenz einstimmig gewählt werden muss. Der Streit über die Nachfolge des ersten Generalsekretärs Renato Ruggiero (Italien) wurde 1999 mit dem Kompromiss beendet, die vierjährige Amtszeit bis 2004 zwischen Mike Moore (Neuseeland) und Supachai Panichpakdi (Thailand) zu teilen. Stellvertreter sind: Miguel Rodriguez Mendoza (Venezuela), Paul Henri Ravier (Frankreich), Andrew Stoler (USA) und Ablassé Ouedraogo (Burkina Faso). Seit 2005 wird das Amt von dem Franzosen Pascal Lamy ausgefüllt.

Der Allgemeine Rat - beschickt von Regierungsvertretern der contracting parties - tätigt die laufenden Geschäfte, tritt aber auch in Sonderfunktionen, z.B. im Streitschlichtungsverfahren zusammen. Er trifft seine Entscheidungen - je nach Tragweite - mit einfacher, Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit.
Jedes Mitgliedsland verfügt bei allen Sitzungen über eine Stimme. Lediglich die Europäische Union (EU) bündelt ihre Stimmen, deren Anzahl der Zahl ihrer Mitgliedstaaten (1999 = 15) entspricht, die jeweils selbst WTO-Mitglieder sind. Entsprechend den drei "Pfeilern" der Übereinkommen und Vereinbarungen (aus der GATT-Uruguay-Runde 1986/1994) gibt es für die folgenden Übereinkommen jeweils einen eigenen Rat:

  1. Warenhandel (das modifizierte GATT von 1947 = Allgemeines Zoll- und Handels-abkommen 1994 - "General Agreement on Tariffs and Trade" GATT 1994),
  2. Dienstleistungen (= Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen = "General Agreement on Trade in Services" - GATS) und
  3. das geistige Eigentumsrecht (= Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums - "Agreement on Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights" - "TRIPS").

Weiter besteht das Büro für Handelspolitik, in dem die Kooperation mit der Weltbank und dem Internationalen Währungsfond geleistet wird. Hinzu kommen noch Komitees z.B. für Handel und Entwicklung, Handel und Umwelt, Regionale Handelsabkommen, für Zahlungsbilanzen, Finanzen und Verwaltung sowie für Budgetfragen.

Sitz der WTO ist Genf. Es werden im Sekretariat unter der Leitung des Generaldirektors etwa 500 Mitarbeiter beschäftigt, die als internationale Beamte keine Weisungen von nationalen Regierungen oder anderen Stellen entgegennehmen dürfen. Die Finanzierung (Budget 1998: ca. 120 Mio SF) wird durch Beiträge der Contracting Parties erbracht, wobei die Höhe der Beiträge nach deren Handelsanteilen (deutscher Anteil: 12%) bestimmt werden.

Quellen- und Literaturhinweise:
Senti, Richard: WTO - System und Funktionsweise der Welthandelsorganisation, Zürich 2000.
Benedek, Wolfgang: Die Welthandelsorganisation (WTO), München 1998.
Hummer, Waldemar/Weiss, Friedl: Von GATT '47 zur WTO '94, Wien 1997.

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